Wer bezahlt die Behandlung?
Die Kosten in meiner Privatpraxis werden als Selbstzahlerleistungen direkt mit Ihnen abgerechnet. Sie haben den Vorteil, dass die Behandlung absolut diskret erfolgt. Sie entscheiden selbst, ob und wem Sie von der Unterstützung in meiner Praxis, und eventuellen Diagnosen, berichten. Darüber hinaus sind die Wartezeiten in der Regel deutlich geringer als bei Kassenplätzen.
Wenn Sie privat versichert sind oder eine entsprechende Heilpraktiker-Zusatzversicherung abgeschlossen haben, können Sie versuchen, sich die entstandenen Kosten teilweise oder vollständig von Ihrer Versicherung erstatten zu lassen. Dies hängt von den Konditionen Ihres Versicherungs-Tarifs ab. Bitte erkundigen Sie sich vor Therapiebeginn bei Ihrer Versicherung, ob und in welchem Umfang die Kosten übernommen werden. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten in der Regel nicht.
Nachfolgend finden Sie eine Auflistung der Honorarsätze.
Telefonischer
Erstkontakt
Dauer: 10 bis 15 Min.
0,- €
Abgeschlossene
Einzelsitzung
Dauer: 50 Min.
130,- €
(kein Folgetermin)
Mehrere
Sitzungen
Dauer: 50 Min.
120,- €
(ab der 1. Sitzung)
Hinweise
Alle angegebenen Honorare gelten für die Behandlung von Erwachsenen, Kindern oder Paaren. Es handelt sich dabei um Endpreise. Psychotherapeutische Leistungen nach dem Heilpraktikergesetz sind gemäß § 4 Nr. 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Bei psychologischen Beratungsleistungen, die nicht unter diese Befreiung fallen, findet die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG Anwendung (kein Ausweis der Umsatzsteuer).
